Vatertagswanderung

von Sebastian Köhler

Christi Himmelfahrt

Die heutige Form des „Vatertagfeierns“ kam Ende des 19. Jahrhunderts in Berlin und Umgebung auf und erfreut sich seitdem bei Männern großer Beliebtheit. Seit 1934 ist Christi Himmelfahrt in Deutschland gesetzlicher Feiertag; in der DDR war der Tag nur bis 1966 und im Jahr 1990 ein gesetzlicher Feiertag. In der DDR wurden diverse Möglichkeiten genutzt, an diesem Tag dennoch eine „Herrentagspartie“ machen zu können. So bestand das Recht für Angehörige von Religionsgemeinschaften, ihre Festtage zu feiern, sofern das vom Arbeitgeber eingeräumt wurde oder werden konnte.

Die traditionell männlichen Teilnehmer machen dabei meist eine Wanderung oder eine gemeinsame Ausfahrt, wobei oftmals viel Alkohol konsumiert wird. Ziel sind meist traditionelle Ausflugspunkte bzw. Gaststätten. Bei Wanderungen werden häufig Bollerwagen oder Schubkarren mitgeführt, um die Getränke besser transportieren zu können. Für die Ausfahrten werden Fahrräder (zum Teil mit Anhängern), geschmückte Kremserwagen (Kutschen) oder ältere Traktoren mit Anhänger genutzt. Die Gefährte sind teilweise nur an diesem Tag in Gebrauch und dafür eventuell umgebaut, z. B. in besondere Fahrradtandems oder Fahrräder mit mehr als einem Dutzend Sitzplätzen. Bisweilen sind die Wagen auch mit Flieder und Birkenzweigen geschmückt.

Aufgrund des erhöhten Alkoholkonsums und der häufig durchgeführten Massenveranstaltungen (dazu zählen gemeinschaftliche Anlässe wie Grillausflüge, Touren an den Angelsee, Kutschfahrten) gibt es am Vatertag erheblich mehr Schlägereien als an anderen Tagen. Laut dem Statistischen Bundesamt steigt die Zahl der durch Alkohol bedingten Verkehrsunfälle an Christi Himmelfahrt auf das Dreifache des Durchschnitts der sonstigen Tage an und erreicht einen Jahreshöhepunkt.

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